Verantwortlichkeiten für Verpackungen nach dem neuen Verpackungsrecht
Informationen zur Systembeteiligung und zu vorbeteiligten Verpackungen
Seit dem 12. August 2026 gelten die Europäische Verpackungsverordnung (PPWR) und das deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Dadurch haben sich insbesondere bei Serviceverpackungen die Verantwortlichkeiten geändert.
Die neuen Vorschriften unterscheiden zwischen:
- dem Erzeuger, der für die Konformität der Verpackung, die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung verantwortlich ist, und
- dem Hersteller, der die erweiterte Herstellerverantwortung trägt. Dazu gehören insbesondere die Registrierung im Verpackungsregister LUCID, die Systembeteiligung und die Meldung der Verpackungsmengen.
Während die Systembeteiligungspflicht für Serviceverpackungen bisher regelmäßig auf einen Vorvertreiber übertragen werden konnte, ist dies nach der neuen Rechtslage nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Wer übernimmt künftig die Systembeteiligung?
Neutrale Verpackungen
Beziehen Sie fertige neutrale Verpackungen von der Hans-Joachim Schneider GmbH, hängt die Herstellerverantwortung davon ab, wer diese Verpackungen erstmals in der deutschen Lieferkette bereitstellt. Beziehen wir die Verpackungen aus dem Ausland und vertreiben sie erstmals in Deutschland, sind grundsätzlich wir Hersteller. Beziehen wir sie dagegen von einem in Deutschland ansässigen Vorlieferanten, ist grundsätzlich dieser Hersteller.
Soweit diese Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind, übernimmt der jeweils verantwortliche Hersteller (wir oder unser Vorlieferant) die Systembeteiligung. Liegt die Herstellerverantwortung bei uns, fließen die damit verbundenen Kosten in unsere Preisgestaltung ein und werden auf der Rechnung gesondert als Systembeteiligungsentgelt ausgewiesen.
Die gesetzliche Systembeteiligungspflicht kann in diesen Fällen nicht auf Sie übertragen werden. Eine nochmalige Systembeteiligung durch Sie ist nicht erforderlich. Bitte bewahren Sie unsere Bestätigung beziehungsweise die entsprechenden Rechnungs- und Lieferunterlagen als Nachweis auf.
Verpackungen mit Ihrem Namen, Logo oder Ihrer Marke
Werden Verpackungen in Ihrem Auftrag mit Ihrem Namen, Ihrem Logo oder Ihrer Marke hergestellt, gelten grundsätzlich Sie selbst als Erzeuger und Hersteller im Sinne der PPWR. Damit liegen insbesondere die Registrierungs-, Melde- und Systembeteiligungspflichten bei Ihnen.
Eine Ausnahme gilt, wenn Sie Kleinstunternehmen sind, also weniger als zehn Personen beschäftigen und Ihr Jahresumsatz oder Ihre Jahresbilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt, und der Lieferant der leeren Verpackung im selben Mitgliedstaat (Deutschland) niedergelassen ist. In diesem Fall gilt grundsätzlich der Lieferant als Erzeuger und Hersteller.
Verpackungsmaterial auf Rollen
Bei Rollenware ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Wird Folie oder Papier auf einer Rolle geliefert und entsteht die vollständige Verpackung erst dadurch, dass Sie das Material abrollen, zuschneiden, um Ihr Produkt legen und gegebenenfalls verschließen, sind Sie als Verwender selbst Erzeuger und Hersteller der entstehenden Verpackung. Dies betrifft insbesondere Einschlagpapier und bestimmte Folien zum Verpacken gereinigter Wäsche oder Kleidungsstücke.
In diesem Fall müssen Sie die Systembeteiligung und die damit verbundenen Registrierungs- und Meldepflichten grundsätzlich selbst erfüllen. Eine Vorbeteiligung durch uns ist in dieser Konstellation nicht möglich.
Nicht jede Rollenware ist jedoch gleich zu beurteilen. Bei zugeschnittenen Formaten sowie vorgeformten oder perforierten Beuteln kann bereits bei der Lieferung eine vollständige Verpackung vorliegen. Auch die sog. Stretchfolie, die zur Stabilisierung von Waren eingesetzt wird, kann bereits auf der Rolle als Transportverpackung gelten.
Welche Unterstützung erhalten Sie von uns?
Soweit Sie selbst Erzeuger oder Hersteller sind, stellen wir Ihnen die verfügbaren Produkt-, Material- und Verpackungsdaten zur Verfügung, damit Sie Ihre verpackungsrechtlichen Pflichten prüfen und erfüllen können.
Weitere Informationen finden Sie bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister:
Serviceverpackungen – was ändert sich durch die PPWR?
https://www.verpackungsregister.org/hilfe/rollen-pflichten#c7747
Rollen und Pflichten nach PPWR und VerpackDG
https://www.verpackungsregister.org/hilfe/rollen-pflichten#c7747
Diese Information gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage zum Stand September 2026. Sie wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt, kann jedoch die Prüfung des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und dauerhafte Aktualität der Informationen wird nicht übernommen. Ihre Hans-Joachim SCHNEIDER GMBH